Es ist wenig bekannt, dass die es gemäß der bayer. Verfassung(Art. 111a) keinen Privatfunk in Bayern geben darf.
Dies führt seit 15 Jahren zu gerichtlichen Verfahren die unglaublich ablaufen, bzw. abliefen. Etliche Klagen wurden deshalb kostenpflichtig (nicht zu knapp) abgewiesen.
Schließlich schließt er messerscharf, dass nicht sein kann, was nicht sein darf..(Morgenstern ist nicht der Name eines bekannten Richters).
Mit 20.02.1998(E97,29

hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass das was in Bayern stattfindet unzweifelhaft - in wie anderen Bundesländern - ein (lupenreiner) Privatfunk ist.
Die bayerische Landesmedienanstalt(BLM) ging im letzten Jahr (2000) wieder vor das Bayerische Verfassungsgericht(das für die Bayer. Verfassung zuständig ist) um wieder feststellen zu lassen: In Bayern gibt es keinen Privatfunk!
Preisfrage: Geht es um politische Macht?