Hier geht es um die Grenze des Informantenschutzes.
2012 bekamen Journalisten ein bisschen mehr Schutz
vor den neugierigen Augen unserer Staatsgewalt.
Was soll man davon halten,
wenn ein Rechtsjournalist
ein Presseorgan von nationalem Gewicht darum bittet,
sich über brisante Ergebnisse
aus langjährigen Recherchen im Rechtssystem zu informieren,
und dieses Medium dann Anzeige wegen Bedrohung erstattet,
weil dieser Journalist angekündigt hat,
er würde den Chefredakteur "mental erschießen",
sofern er sich nicht interessiere,
nachdem er diesem gestattet hat,
ihn "verbal zu erschießen",
sofern er (der Informationsanbieter) nicht Tatsachen berichte?
Dieser Ankündigung folgte dieser
Smiley,
den man durchaus auch dieser Frage anhängen könnte ...
Da Paragraphenpferde aber nicht nur wiehern,
bitte ich um eine ernste Auseinandersetzung. Danke!