Volontariat - Studium - Praktikum - AusbildungAlles rund um die Ausbildung in den Medienberufen. Volontariat, Studium der Journalistik & Kommunikationswissenschaft, Praktikum
Student und freiberuflich journalistisch tätig: Rentenversicherung?
Hallo zusammen,
ich bin Student und arbeite seit November 2010 nebenher freiberuflich (Auftraggeber: Online-Redaktion einer Öffentlichen Einrichtung, Lokalzeitung).
Die Einnahmen lagen bei durchschnittlich 400 bis 450 Euro im Monat (Ausgaben hatte ich de facto nicht). Bisher bin ich davon ausgegangen, dass durch die Tätigkeit keine Rentenversicherungspflicht entsteht. Ein Bekannter sagte mir aber, dass die 400-Euro-Grenze für alle studentischen Nebentätigkeiten gelte. Sprich: wer über 400 Euro kommt, muss RV-Beiträge zahlen. Im Internet sind die Infos widersprüchlich und gelten meist nur für hauptberufliche Freie, bei denen alles über die KSK läuft.
Wie sieht das in meinem Fall aus? Hätte ich 19,9% an die Rentenversicherung abdrücken müssen und könnten Nachforderungen auf mich zukommen?
AW: Student und freiberuflich journalistisch tätig: Rentenversicherung?
Ja, du bist Rentenversicherungspflichtig, wenn du über 400 Euro liegst.
Bei mir hat der Arbeitgeber das manchmal so gemacht, dass Geld zurückgehalten wurde, wenn ich einen Monat über 400 Euro lag, und das wurde dann im nächsten oder in einem, in dem ich aufgrund von Ferien o.ä. weniger gearbeitet habe, aufgeschlagen. So konnte ich in einzelnen Monaten auch über 400 Euro verdienen, ohne gleich rentenversicherungspflichtig zu werden.
AW: Student und freiberuflich journalistisch tätig: Rentenversicherung?
@Miriam: Bist du dir sicher, dass die 400-Euro-pro-Monat-Regel auch gilt, wenn man gemäß § 19 UStG als Kleinunternehmer gemeldet ist? Kommt es dann nicht eher auf die 17.500 Euro Umsatz im vergangenen und 50.000 Euro im aktuellen Jahr an?
Ich weiß es nicht, deshalb meine Frage.
AW: Student und freiberuflich journalistisch tätig: Rentenversicherung?
@Miriam86: weißt du, ob mit 400 Euro der Gewinn gemäß Steuererklärung gemeint ist? Denn beim Finanzamt kann ich ja 30% Betriebskosten ansetzen..dann wäre ich im Schnitt unter 400 Euro.
Allerdings habe ich nie monatlich Rechnungen geschrieben. Sondern immer nach Abschluss eines Projekts. Ich hoffe, dass dann der Monatsschnitt gilt. Allerdings scheint dein Auftraggeber es anders gesehen zu haben, wenn er jeden Monat versucht hat, das ausbezahlte Honorar unter 400 Euro zu drücken...oder reden wir bei dir von einem ARBEITgeber, also einer abhängigen und keiner freien Beschäftigung?
@tooobii: ich wüsste nicht, was die Kleinunternehmerregelung hiermit zu tun hat. Dabei geht es doch nur um Umsatzsteuer?
AW: Student und freiberuflich journalistisch tätig: Rentenversicherung?
Bloß weil man in einem Monat mehr als 400 Euro verdient - normalerweise geht man vom Bruttobetrag aus - wird man nicht das ganze Jahr über sozialversicherungspflichtig.
AW: Student und freiberuflich journalistisch tätig: Rentenversicherung?
Bei mir war es damals so, dass es monatlich galt, und ich dann für den Monat rentenversicherungspflichtig geworden wäre. Das war aber 2001-2003, also gut möglich, dass es inzwischen aufs ganze Jahr gerechnet wird.
AW: Student und freiberuflich journalistisch tätig: Rentenversicherung?
Ich habe mich direkt bei der Rentenversicherung erkundigt.
Generell gilt: "Liegt das regelmäßige monatliche Einkommen unter 400 Euro, gilt die
selbständige Tätigkeit als geringfügig. In diesem Fall besteht keine
Versicherungspflicht. Mehrere geringfügige selbständige Tätigkeiten werden
ggf. zusammengerechnet. Nicht addiert wird dabei ein geringfügiger
Arbeitnehmer -Job und eine geringfügige selbständige Tätigkeit."
Speziell für STudenten gilt: "Wer dauerhaft über 400 Euro im Monat ver die nt, bleibt kranken-, pflege- und arbeitslosenversiche-rungsfrei, wenn das Studium Vorrang hat. Verdienen Sie mehr als 400 Euro, dürfen Sie höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten."