Auf den Seiten des Deutschen Journalisten-Verbandes steht folgende Auskunft:
http://www.djv.de/Steuern.928.0.html
Frage: Ich habe gehört, dass freie Journalisten sieben Prozent Umsatzsteuer und nicht 19 Prozent wie andere Berufsgruppen berechnen dürfen. Ist das generell richtig?
Antwort: Ja und nein. Die sieben Prozent Umsatzsteuer dürfen nur auf journalistische Leistungen erhoben werden. Erbringt der Journalist zusätzlich zu seiner journalistischen Arbeit sogenannte Hilfsleistungen, wie zum Beispiel die Inanspruchnahme eines Pkw, so sind hierauf 19 Prozent Umsatzsteuer zu rechnen. Aus Vereinfachungsgründen ist jedoch zugelassen, dass auf die Hilfsleistungen ebenfalls der ermäßigte Steuersatz zu zahlen ist, also tatsächlich nur 7%.