mal eine Frage an dienigen, die es betrifft: Wie gut ist die KSK bzw. welche konkreten Leistungen bietet sie den Mitgliedern an?
Ich bin momentan auf der Suche nach einer KV, also bin ohne KV, und die KSK teilte mit, ich müsste zuerst bei einer gesetzlichen Mitglied sein. Das stimmt allerdings nicht. Soweit ich aus den Paragraphen lesen konnte, muss mich die KSK so oder so annehmen. Dass das dann mit der GV läuft ist schon klar.
Vielleicht hat jemand mal gute Tipps, schließlich geht es um die Berufgruppe.
mal eine Frage an dienigen, die es betrifft: Wie gut ist die KSK bzw. welche konkreten Leistungen bietet sie den Mitgliedern an?
Der Vorteil bei der KSK ist, dass sie bei niedrigem Einkommen wesentlich günstiger kommt als die "normale" KV und RV. Bei der KSK zählt nämlich das reale Einkommen und nicht ein fiktives Mindesteinkommen.
Zitat:
Zitat von Susi34
Ich bin momentan auf der Suche nach einer KV, also bin ohne KV, und die KSK teilte mit, ich müsste zuerst bei einer gesetzlichen Mitglied sein. Das stimmt allerdings nicht. Soweit ich aus den Paragraphen lesen konnte, muss mich die KSK so oder so annehmen.
Versichere Dich so schnell wie möglich bei einer GKV und stelle den Antrag bei der KSK auch so schnell wie möglich. Bei der KSK kann man sich nämlich nicht rückwirkend versichern. Da es eine Versicherungspflicht gibt, musst Du alle Beiträge bei der GKV nachentrichten.
Und mache Dich darauf gefasst, dass Dich die KSK erstmal ablehnt. Ich kenne niemanden, der es beim ersten Versuch geschafft hat, in die KSK zu kommen.
Hab ja auch ein ungutes Gefühl, das dauert schon so lange. Antrag Ende Feb abgeschickt, Anfang April wollten sie noch ne genaue Auflistung, wieviel ich während des Studiums für die Uni und wieviel STunden für den Journalismus verwendet habe. Sauschwierige Gratwanderung, wenn man zuviel angibt, kommt doch sicher die GKV mit ner fetten Nachforderung, weil man nicht den überwiegenden Teil des Studiums sich diesem "gewidmet" hat... Konnte das erst jetzt beantworten, da auch noch meine Exmatrikulationsbescheinigung fehlte...
Und was war denn mit "rückwirkend" gemeint. Da zählt doch sicher nur das Datum, das man als gewünschten Start auf dem Antragsformular angegeben hat und nicht der Zeitpunkt, zu dem die Prüfungen abgeschlossen sind, oder? Normale KV muss grad echt nicht sein, meine Aufträge sind deutlich zurückgegangen und knapp 300 oder was das bei der DAK kostet, wären grad duetlich über dem Budget. Ich glaub, dann würd ich da echt erstmal rausgehen...
Du kannst da nicht "einfach rausgehen", denn wenn Du nicht mehr krankenversichert bist, wird Deine gesetzliche KV für den Zeitraum der Nicht-Versicherung Beiträge nacherheben. Sie wird das auf jeden Fall tun, auch wenn Du sie (logischerweise) in dieser Zeit gar nicht in Anspruch genommen hast, denn es besteht hierzulande eine KV-Pflicht. "Normale KV muss grad echt nicht sein" ist zwar angesicht der Beitragshöhe verständlich, bezahlen musst Du sie aber trotzdem - und wenn's per Nachzahlung in ein paar Monaten ist.
Keine Panik! Mich haben sie umgehend nach Antrag aufgenommen - was auch daran lag, dass ich die hauptberufliche Tätigkeit einfach nachweisen konnte.
Um Frust zu vermeiden: Setze Dich intensiv mit den Kriterien auseinander, bringe in Erfahrung, ob Du sie erfüllst (wenn Du unsicher bist, ruf an, die KSK berät freundlich und gut), und dann stelle Deine Unterlagen zielgerichtet zusammen - dann geht auch nichts schief.
Der gute Mann bei der KSK sagte, er vermerkt den Datum (also Datum des Telefonats), und sagte, ich solle es sofort absenden, damit es ab dem Datum gilt.
Ich möchte nochmal die Frage stellen, weil auf meine Antwort nicht eingegangen wurde. Habe ich komplett die gleichen Leistungen, als ob ich bei einer GKV versichert bin, oder muß ich spezielle Sachen dann nachbezahlen, etwa irgendwelche Krankenhausaufenthalte etc...
Ja, und es stimmt. Die Aufnahme kann sich sogar um mehrere Monate hinziehen, hieß es bei der KSK. Das bedeutet zwischenzeitlich müßte ich für die GKV selber aufkommen, und das ist nicht wenig.
Ihch war immer wieder auch mal im Ausland, und Beiträge rückwirkend and GKV zu bezhalen sehe ich gar nicht ein. Ich habe ja auch keine Leistungen in Anspruch genommen.
Der gute Mann bei der KSK sagte, er vermerkt den Datum (also Datum des Telefonats), und sagte, ich solle es sofort absenden, damit es ab dem Datum gilt.
Ich möchte nochmal die Frage stellen, weil auf meine Antwort nicht eingegangen wurde. Habe ich komplett die gleichen Leistungen, als ob ich bei einer GKV versichert bin, oder muß ich spezielle Sachen dann nachbezahlen, etwa irgendwelche Krankenhausaufenthalte etc...
Ja, und es stimmt. Die Aufnahme kann sich sogar um mehrere Monate hinziehen, hieß es bei der KSK. Das bedeutet zwischenzeitlich müßte ich für die GKV selber aufkommen, und das ist nicht wenig.
Ihch war immer wieder auch mal im Ausland, und Beiträge rückwirkend and GKV zu bezhalen sehe ich gar nicht ein. Ich habe ja auch keine Leistungen in Anspruch genommen.
Die Leistungen sind exakt die Leistungen der jeweiligen GKV, bei der Du formal weiterhin versichert bist. Der Differenzbetrag, den Du bis zur Annahme durch die KSK an die GKV zahlst, wird von der KSK rückwirkend erstattet - daher das Notieren des Datums.
Ob Du zwischenzeitlich Leistungen in Anspruch genommen hast oder nicht ist durch die gesetzliche Versicherungspflicht irrelevant.
Keine Panik! Mich haben sie umgehend nach Antrag aufgenommen - was auch daran lag, dass ich die hauptberufliche Tätigkeit einfach nachweisen konnte.
Um Frust zu vermeiden: Setze Dich intensiv mit den Kriterien auseinander, bringe in Erfahrung, ob Du sie erfüllst (wenn Du unsicher bist, ruf an, die KSK berät freundlich und gut), und dann stelle Deine Unterlagen zielgerichtet zusammen - dann geht auch nichts schief.
na, das hoff ich mal, ansonsten wird's noch enger.
Und das "intensiv" auseinandersetzen und "zielgerichtet zusammenstellen" geht z.B. gar nicht, anrufen auch nicht wirklich, bin noch nie durchgekommen und nach ner viertel Stunde Warteschleife geb ich auch auf und versuch''s per Mail, wird vom Handy aus verdammt teuer (meine derzeitige Krankenkasse hat z.B. ne normale Tel.nr.)...
Im Antrag steht z.B. nirgendwo, dass man als bisheriger Student haarklein aufführen muss, in welchem Zeitraum (und nicht so pauschal wie in Frage 20...) man wieviele h für Uni und wieviele für die Arbeit aufgewandt hat. DAS hätte mir jetzt verdammt viel Zeit gespart - wie gesagt, mein Antrag läuft seit Februar...
so, heute Post von der KSK bekommen - auf die ich gerne verzichtet hätte.
Bin zwar drin, aaaber:
Nachzahlung von 500 € erstmal, für nen Zeitraum, für den ich mich gar noch nicht angemeldet hatte... Begründung: Ich hätte in diesen 1,5 Monaten des letzten Semesters mich nicht mehr zeitlich überwiegend dem Studium gewidmet - ja wie denn auch, wenn das schon beendet war und nur noch Noten fehlten??? Und gibt es nicht für studentisch Versicherte die Regel, dass man in den Semesterferien unbegrenzt arbeiten darf???
Und der Monatsbeitrag ist auch der Hammer - ein Viertel dessen, was ich diesen Monat einnehmen werde. Ich dachte, bei der KSK zahlt man ca. nur die Hälfte dessen, was andere Freiberufler bei ihrer Krankenkasse zahlen - das wär ja in deren Fall die HÄLFTE! Das kann doch wohl alles nicht wahr sein... wovon soll man da noch leben?
Mag mir hier vllt mal einer per PN sagen, wieviel er einnimmt und wieviel die KSK fordert?
so, heute Post von der KSK bekommen - auf die ich gerne verzichtet hätte.
Bin zwar drin, aaaber:
Nachzahlung von 500 € erstmal, für nen Zeitraum, für den ich mich gar noch nicht angemeldet hatte... Begründung: Ich hätte in diesen 1,5 Monaten des letzten Semesters mich nicht mehr zeitlich überwiegend dem Studium gewidmet - ja wie denn auch, wenn das schon beendet war und nur noch Noten fehlten??? Und gibt es nicht für studentisch Versicherte die Regel, dass man in den Semesterferien unbegrenzt arbeiten darf???
Und der Monatsbeitrag ist auch der Hammer - ein Viertel dessen, was ich diesen Monat einnehmen werde. Ich dachte, bei der KSK zahlt man ca. nur die Hälfte dessen, was andere Freiberufler bei ihrer Krankenkasse zahlen - das wär ja in deren Fall die HÄLFTE! Das kann doch wohl alles nicht wahr sein... wovon soll man da noch leben?
Mag mir hier vllt mal einer per PN sagen, wieviel er einnimmt und wieviel die KSK fordert?
Danke und Grüße
Die KSK nimmt 14,9% des tatsächlichen Einkommens - also den gesetzlich festgelegten Betrag. Der wird anhand einer Einkommensschätzung ermittelt. Diese Schätzung kannst Du korrigieren - ein Anruf genügt.
Das mit dem Studium scheint ein Sonderfall zu sein, es wird aber immer das gewichtet, was Deine Zeit stärker beansprucht hat. Wenn Du also eine gewisse Stundenzahl angegeben hast, gilt das als berufstätig und nicht als studierend. Im Zweifelsfall - nachfragen.
Bin seit dem 1.10. festangestellt, aber nur als Elternzeitvertretung und deshalb mache ich in geringem Umfang meine Freiberuflichkeit weiter. Ca. 200 € hatte ich bei "Kündigung" der kSK angegeben. Irgendwann kam auch mal ein Schreiben, das ich so interpretierte, wonach ich denen nichts mehr zahlen müsste, weil mein Gehalt auch so niedrig ist.
Und heute ziehe ich eine Mahnung aus dem Briefkasten (Rechnung vorher???) - und soll künftig knapp 100 € allein für die Rentenversicherung zahlen. Das kann doch nciht stimmen, klärt mich mal bitte einer auf? Kann doch nicht sein, dass ich über mein Gehalt RV zahlen muss, mir dazu noch was für ne Betriebsrente abgezogen wird (von der ich bei den geg. Bedingungen nie was haben werde) und dann auch noch an 3. Stelle??? Und das Finanzamt kommt ja am Jahresende auch noch...