Presserecht: Unternehmenspresse als „schmückendes Beiwerk“ – Wer ist Presse?
Das BVerwG hat kürzlich entschieden, dass kein presserechtlicher Auskunftsanspruch für Unternehmen mit vorwiegend außerpublizistischen Unternehmenszwecken besteht. Die Begründung des BVerwG dürfte erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der Anwendung der DSGVO auf die nach bisheriger Rechtsprechung als Presse priviligierten Unternehmenspublikationen wie Kunden- und Mitgliederzeitschriften haben.
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