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Rechnung als freier Journalist
Hallo allerseits,
bin gerade dabei, meine erste Rechnung als freier Journalist zu schreiben und hätte noch Fragen. 1) Wisst ihr, ob es im Netz irgendwo eine Musterrechnung zum Download gibt? 2) Da ich Umsatzsteuer ausweise: Müssen dies 7 % oder 19 % sein? Danke im Voraus! |
AW: Rechnung als freier Journalist
Hi Joinme,
für rein journalistische Dienstleistungen sind 7 % Umsatzsteuer. Wichtig ist, dass auf der Rechnung - eine fortlaufende Rechnungsnummer - Dein Liefer- und Leistungsdatum - eine exakte Aufstellung Deiner Tätigkeit - Brutto/Netto/MWST separat ausgewiesen - Steuernummer - korrekte Rechnungsanschrift / Firmenfirmierung steht. Ich hoff' ich hab' auf die schnelle nichts vergessen. Ist schon ne Weile her, dass ich mir meine Vorlage aufgebaut habe. Wie genau Du Deine Rechnungsvorlage gestaltest liegt an Dir. Gruß Mona |
AW: Rechnung als freier Journalist
Vielen Dank Monasunshine!
Was ich noch gern wissen würde: 1. Unter welchem Begriff fasst man eigentlich Telefonkosten, Fahrtkosten etc. zusammen? Sind das "Betriebsausgaben" oder einfach nur "Ausgaben"? 2. Was ist unter Liefer/Leistungsdatum zu verstehen? Gehts da um den Veröffentlichungstermin? Kann das z.B. Ausgabe März 08 sein? Danke ! |
AW: Rechnung als freier Journalist
Liefer- und Leistungsdatum ist z.B. das Ausgabedatum der Veröffentlichung
Telefonkosten etc. : ich gehe davon aus dass du bzgl. Steuererklärung eine Einnahmen-Ausgabengegenüberstellung machst. Grundsätzlich fällt Telefon aber unter Betriebsausgaben |
AW: Rechnung als freier Journalist
Zitat:
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AW: Rechnung als freier Journalist
Hi für deinen Auftraggeber -> Spesenabrechnung. Musst aber klären, was er genau will und was Du Ihm in Originalbelegen vorlegen sollst (Stichwort: Tankquittung oder so).
Gruß mona |
AW: Rechnung als freier Journalist
Der Mehrwertsteuersatz für journalistische Arbeiten beträgt 7 Prozent.
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AW: Rechnung als freier Journalist
Immer 7% ??? Wovon ist das abhängig? Was ist wenn es nur ein kleiner Nebenverdienst ist und noch nicht einmal absehbar ist, ob man über die Einkommensgrenze kommt, ab der man Steuern zahlen muss?
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AW: Rechnung als freier Journalist
Ina, die Umsatzsteuer ist nicht mit der Einkommenssteuer zu verwechseln. Der Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent fällt bei journalistischen Arbeiten an - sofern man kein Kleinunternehmer ist. Aber auch die können sich freiwillig beim Finanzamt mehrwertsteuerpflichtig melden (das gilt dann die nächsten fünf Jahre, vorher können sie es nicht mehr rückgängig machen).
Als grobe Unterscheidung, wann 7 Prozent und wann 19 Prozent fällig werden, lässt sich Folgendes sagen: Wenn man sein Urheberrecht behält, sind es 7 Prozent. Bei solchen Sachen wie Newslettern, Geschäftsberichten oder Pressemitteilungen (die man für andere verfasst) sind 19 Prozent fällig. |
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